Hausordnung / Platzordnung

Geltungsdauer:  16.09.2021, 00:00 Uhr bis 15.10.2022, 20:00 Uhr

Durch Betreten des im Folgenden näher bezeichneten Geländes unterwirft sich der Besucher nachstehender Hausordnung des Grundeigentümers und Grundverwalters.

Diese Haus- oder Platzordnung gilt für die Veranstaltungsstätte „Beachcourt im Park“ (=BiP), sowie das Gelände vor und um das Dorfhaus und die darin befindliche Toilette und regelt die Rechte und Pflichten teilnehmender Personen (BesucherInnen, MieterInnen). Verwalter ist der Bröltaler SC 03,  Im Gierenfeld 5, 53809 Ruppichteroth, vertreten durch seine gewählten Organe und die Vertreter der Volleyballabteilung.

Es gelten folgende Bestimmungen:

  1. Die Vermietung ist nur über die Seite/Homepage der Volleyballabteilung des BSC oder über den Beachwart buchbar. Als Beachwart gelten die Personen Klaus Stein (0175/4678971), Hermann Bolz (0160/95972362) und Björn Schumacher (0160/97896953).
  2. Die Miete ist in Bar an den Beachwart bei Schlüsselübergabe zu entrichten. Rückerstattungen sind nicht vorgesehen, jedoch besteht die Möglichkeit, bei schlechten Witterungsverhältnissen, ersatzweise auf einen anderen Termin auszuweichen.
  3. Der Mieter erhält während der gemieteten Zeit das alleinige Nutzungsrecht über die Sandplatzanlage. Die Toilettenanlage des Dorfhauses sowie die Nutzung der Außendusche kann zusätzlich gemietet werden.
  4. Die Sandplatzanlage ist in den ursprünglichen bzw. vorgefundenen Zustand nach Gebrauch durch den Mieter unverzüglich wiederherzustellen. Dazu gehört das Abziehen des Sandes, das Abdecken des Platzes, das Abschließen der Tore, das Abdrehen der Wasserzufuhr zur Dusche, das Entfernen von Müll und die eventuelle grobe Reinigung der Toilette und dessen Abschließen. Sollte die Netzanlage abgebaut werden müssen (aufgrund der Spielwahl „Beachsoccer“), muss diese anschließend wieder errichtet werden.
  5. Das Betreten der Sandplatzanlage mit Speisen aller Art ist nicht gestattet. Getränke dürfen nur in bruch-, splitter- und glasfreien Behältern mit auf die Anlage genommen werden.
  6. Die Haus- oder Platzordnung wird bei Schlüsselübergabe an den Mieter übergeben. An der Miete beteiligte Personen haben die Bestimmungen der genehmigten und kundgemachten Haus- oder Platzordnung einzuhalten, anderenfalls haben sie das Gelände und den Platz umgehend zu räumen. Ebenfalls erhält der Mieter die dazugehörigen Schlüssel für die Sandplatzanlage und die Toilette (sofern gewünscht). Diese sind nach Gebrauch unverzüglich wieder an den Beachwart zurück zu geben. Vervielfältigungen der Schlüssel sind verboten und werden entsprechend geahndet.
  7. Beschädigungen oder defekte Teile der Anlage sind dem Beachwart unverzüglich mitzuteilen. Für eventuelle nachträglich festgestellte Beschädigungen haftet der Mieter.
  8. Wenn mindestens 50% der Nutzer Vereinsmitglieder des BSC sind, ist der Zugang zur Anlage kostenlos. Die Nutzung des Platzes durch reguläre Mannschaften des BSC zu trainingszwecken ist ebenfalls kostenlos. Lediglich für die Nutzung der Dusche und der Toiletten wird eine einmalige Pauschale erhoben.
  9. Preise: Die Miete des Platzes beträgt 10 Euro pro Stunde, fällig bei Schlüsselübergabe. Sollen die Dusche und die Toiletten genutzt werden können, ist dies mit einer pauschalen Miete von 5 Euro abgegolten. 

Ruppichteroth, den 16.09.2021

Bröltaler SC 03 e.V.

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